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Die Beringung
ist für die Arten die auf dieser Homepage besprochen werden nicht vorgeschrieben, dennoch gewinnt sie immer mehr an Bedeutung.
Vor allem bei selten gewordenen Arten wie den afrikanischen Buschtäubchen (Bronzefleck-, Tamburin- und Kaptäubchen usw.) ist eine Beringung und das führen eines Zuchtbuches wichtig.
Warum sollte man denn überhaupt beringen? Nun zum einen kann man so die Herkunft seiner Vögel nachweisen, zum andern ist es wichtig mögliche Verwandtschaft ausschließen (der selbe Züchter).
Beim Verkauf eines Paares achten die meisten Züchter zwar darauf, dass sie Tauben nicht von einem Elternpaar zu Paaren zusammen stellen. Dazu sind natürlich min. 2 Zuchtpaare nötig, aber es kann vorkommen, das man aus Ermagelung an geeigneten Partnern dennoch nur Geschwister bekommt. Gute Züchter halten damit nicht hinter dem Berg und klären den Interessenten auf. Ist man sich dennoch unsicher, stellt man Paare mit den Partnertauben eines anderen Züchters zusammen.
Wie erkennt man nun die Verwandtschaft der Vögel untereinander und was steht auf dem Ring?
Verband /
Ringgröße
in mm
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Züchter-
nummer
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Schlupfjahr
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Laufende Beringungs
Nummer für Vögel eines Schlupfjahres
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Betrachtet man die Laufnummer, so beringen Züchter die Jungvögel eines Geleges mit Laufnummern die aufeinander folgen. Hat man also Vögel vom selben Züchter deren Nummern z.B. auf 38 und 39 laufen, ist die Wahrscheinlichkeit groß dass es sich um Geschwister handelt. Einige Züchter nehmen z.B. für Jungvögel (Geschwister) des einen Paares gerade Nummern und für die Jungvögel des anderen Paares ungerade Nummern (beim Züchter erfragen). Das Sicherste man stellt Paare von verschiedenen Züchtern, die nicht an einem Ort ansässig sind, zusammen. Es ist wichtig blutsfremd zu züchten, nur so wird ein starker und gesunder Bestand aufgebaut.
Farbige Fußringe stehen für die Beringungsjahre: danach wiederholen sich die Farben in der selben Reihenfolge, so dass alle sechs Jahre die gleiche Farbe ausgegeben wird.
Die Farbkombinationen sind hin und wieder von den verschiedenen Organisationen abhängig. Auch gibt es einen Unterschied im Material der Ringe. Für leichte, kleine Vögel eignen sich sehr gut, geschlossene Kunststoffringe. Auch für Tauben sind diese Ringe den Metallenen vorzuziehen. Wildtauben (Ziertauben) können sowohl mit den Ringen für Geflügel als auch den Ringen für Ziervögel beringt werden. Sie erfüllen die Kriterien beider Ringverordnungen.
Farben der Fußringe für Ziervögel:
1994 grün
1995 rot
1996 schwarz
1997 silber
1998 blau
1999 gold
2000 grün
2001 rot
2002 schwarz
2003 silber/2003 blau (AZ)
2004 blau
2004 gold oder gelb
2005 schwarz
2006 grün
2007 rot
2008 schwarz (AZ)
2009 violett (AZ)
(gelb/gold wurde erstmalig 2009
gegen violett ersetzt)
2010 orange (AZ)
2011 dunkelblau
2012 rot
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Farben der Fußringe für Geflügel
1997 = anthrazit
1998 = blau
1999 = gelb
2000 = rot
2001 = grün
2002 = antrazit
2003 = weiß
2004 = schwarz
2005 = gelb
2006 = blau
2007 = grün
2008 = antrazit
2009 = weiß
2010 = schwarz
2011 = gelb
2012 = blau
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Bundesringe:
Jahr
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Farbe
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Beschriftung
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2007
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grün
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weiß
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2008
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grau
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weiß
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2009
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weiß
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schwarz
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2010
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schwarz
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weiß
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2011
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gelb
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schwarz
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Die Farbe der Bundesjugendringe ist pink und zusätzlich tragen sie den Buchstaben „J“.
Verbandskürzel:
AZ Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ)
DKB Deutscher Kanarien- und Vogelzüchter-Bund e.V.
VDW Verband Deutscher Waldvogelpfleger und Vogelschützer
VZE Vereinigung für Ziervögel- und Exotenzüchter
WVP Bund Deutscher Waldvogelpfleger
WVZ Bund Deutscher Waldvogelzüchter
DFO Deutscher Falkenorden
ICC Internationaler Cardueliden Club
WPA World Pheasent Association
Ausgabestellen:
BNA Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.
ZZF Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.
Quelle: Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA)
Zuchtvögel können auch offen beringt sein , dieses bedeutet nicht, dass diese Vögel illegal ins Land gekommen sind. Die Beringung derartiger Vögel erfolgte so spät, dass ein geschlossener Ring nicht mehr über den Fuß gestreift werden konnte. Vielfach wird dies bei sehr seltenen oder schwer nach zu züchtenden Arten praktiziert, hier gibt dann das zu führende Zuchtbuch Aufschluss.
Für besonders geschützte Arten besteht nach der Liste (namentlich aufgeführt) der Bundes-Arten- Schutzverordnung kurz BArtSchV (seit 01.01. 2001) eine gesetzliche Kennzeichnungs- bzw. Beringungspflicht.
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