Richtlinien für die Lieferung von Bruteiern durch Mitglieder des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter e. V.
I. Bruteier
1. Bruteier dürfen nur von rassereinen, frohwüchsigen und gesunden Zuchttieren geliefert werden, die Eigentum des Verkäufers sind. Bruteierangebote sind klar und deutlich abzufassen. Die Lieferung von Bruteiern zu anderen als den im Angebot gemachten Angaben ist unstatthaft.
2. Bruteier müssen stets in einem gut belüfteten Raum, bei einer Temperatur von 6 bis 16 Grad gelagert werden; sie dürfen bei der Absendung nicht älter als 8 Tage, müssen mit dem Kennzeichen (Stempel) des Verkäufers versehen, unbeschädigt, sauber und ungewaschen sein sowie normale Schalenbildung und Form haben.
3. Das Bruteiermindestgewicht ist für jede Rasse in den Standards festgelegt.
4. Die Verpackung der Bruteier hat in festen Behältern stoßsicher zu erfolgen. Die Verpackung kann dem Käufer zum normalen Preis berechnet werden.
5. Der Bruteierversand ist bei Frost unter 3 Grad Celsius nicht zu empfehlen.
6. Als Normalbefruchtung, die zu einer Ersatzleistung nicht verpflichtet, gilt bei leichten und mittelschweren Rassen eine Befruchtung von 75%, bei schweren Rassen 50%. Wenn Ersatzeier mitgeliefert werden, so gilt die Befruchtungsgarantie nur für die bestellte und bezahlte Stückzahl ausschließlich der zusätzlich gelieferten Eier.
7. Mängelrügen bezüglich der Beschaffenheit oder Befruchtung der Bruteier sind spätestens innerhalb 14 Tagen (vom Versandtag ab gerechnet) dem Verkäufer schriftlich zu unterbreiten.
8. Die Ersatzleistung für unbefruchtete Eier innerhalb der Garantiegrenzen erfolgt durch Lieferung frischer Bruteier oder wenn dies nicht möglich ist, durch Rückzahlung des Stückpreises. Die Feststellung der Befruchtung kann nach einer Bebrütung von längstens 7 Tagen erfolgen. Jedes Ei, in dem durch die Bebrütung eine Veränderung vorgegangen ist, gilt als befruchtet. (Ein unbefruchtetes Ei ist unverändert wie ein frisches Ei.)
Die Garantie kann von dem Käufer nur in Anspruch genommen werden, wenn er die unbefruchteten Eier hart gekocht und der Länge nach durchgeschnitten mit dem noch sichtbaren Kennzeichen des Verkäufers in dessen Verpackung portofrei zurücksendet. Der Verkäufer ist dann innerhalb einer Woche zur Ersatzlieferung verpflichtet.
Bei ordnungsgemäßer Verpackung wird das Versandrisiko vom Käufer getragen.
9. Von einer vereinbarten Bruteilieferung wird der Züchter frei, wenn der normale Eieranfall durch unvorhergesehene Umstände geringer geworden ist. Er ist jedoch verpflichtet, dem Besteller hiervon baldmöglichst Mitteilung zu machen.
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